Kann ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch schon durchgeführt werden bevor im Ultraschall Herzaktion oder wenigstens ein Embryo oder Dottersack sichtbar wird?

  • Ja, ein Schwangerschaftsabbruch kann begonnen werden, wenn die Schwangerschaft feststellbar ist und Risiken ausgeschlossen werden konnten.
  • Wenn mit Ultraschall das Fruchtbläschen noch nicht sichtbar ist, muss an das Risiko einer Eileiter- oder Extrauterinen-Schwangerschaft (EUG) gedacht werden. Durch die Bestimmung des Schwangerschaftshormons β-HCG im Blut kann eine fortgeschrittene EUG ausgeschlossen werden.
  • Wenn das β-HCG im Blut die sehr frühe Schwangerschaft bestätigt, kann ohne Gefahr mit der Behandlung sofort begonnen werden. Der Behandlungserfolg muss durch die Bestimmung des Schwangerschaftshormons im Blut kontrolliert werden. Das β-HCG verschwindet erst nach mehreren Wochen vollständig.
  • Drei Wochen nach der Empfängnis, also ab 5 Wochen nach Beginn der letzten Regelblutung, wird die Schwangerschaft im Ultraschall sichtbar: Man sieht in der Schleimhaut der Gebärmutter ein Bläschen.