Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung

Weitere zusammengestellte Fragen und Antworten zum Thema Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung in diesem Blog.

Sie können uns jederzeit auch eine Frage per Mail stellen, wir werden sie innerhalb von zwei Werktagen beantworten. Mail: runa@hin.ch

Ab wann kann ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden?

Kann ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch schon durchgeführt werden bevor im Ultraschall Herzaktion oder wenigstens ein Embryo oder Dottersack sichtbar wird?

  • Ja, ein Schwangerschaftsabbruch kann begonnen werden, wenn die Schwangerschaft feststellbar ist und Risiken ausgeschlossen werden konnten.
  • Wenn mit Ultraschall das Fruchtbläschen noch nicht sichtbar ist, muss an das Risiko einer Eileiter- oder Extrauterinen-Schwangerschaft (EUG) gedacht werden. Durch die Bestimmung des Schwangerschaftshormons β-HCG im Blut kann eine fortgeschrittene EUG ausgeschlossen werden.
  • Wenn das β-HCG im Blut die sehr frühe Schwangerschaft bestätigt, kann ohne Gefahr mit der Behandlung sofort begonnen werden. Der Behandlungserfolg muss durch die Bestimmung des Schwangerschaftshormons im Blut kontrolliert werden. Das β-HCG verschwindet erst nach mehreren Wochen vollständig.
  • Drei Wochen nach der Empfängnis, also ab 5 Wochen nach Beginn der letzten Regelblutung, wird die Schwangerschaft im Ultraschall sichtbar: Man sieht in der Schleimhaut der Gebärmutter ein Bläschen.
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Welche Abbruchmethode in der 5. Schwangerschaftswoche?

Die Schwangerschaft ist jetzt anfangs 5. Woche. Mit welcher Methode kann man die Schwangerschaft am besten abbrechen? Wie lange geht diese Behandlung?

  • Bis zu 7-8 Wochen nach Beginn der letzten Periode ist die medikamentöse Methode grundsätzlich die Methode der Wahl. Mit zunehmender Schwangerschaftsdauer wird der medikamentöse Abbruch zunehmend schmerzhaft und die Blutungen können auch stärker sein.
  • Die Behandlung dauert 3 Tage, wobei die Ausstossung in der Regel innerhalb weniger Stunden erfolgt. Um sich zu erholen wird eine Arbeitsunfähigkeit von 5-7 Tagen empfohlen.
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Cytotec zu Hause?

Muss man für das Cytotec® zur Beobachtung in die Praxis oder ins Spital?

  • Dies ist nicht nötig. An vielen Orten werden beide Methoden angeboten, zu Hause oder im Spital/ in der Praxis. Dies kommt auf den Wunsch der Frau an, auf ihre Schmerzempfindlichkeit (in Spital und Praxis können stärkere Schmerzmittel gegeben werden) und auch, ob sie zuhause jemanden hat, der zu ihr schauen kann. Cytotec® kann den Frauen (zumindest bis zu 63 Tagen nach 1. Tag der Mens) mit nach Hause gegeben werden, wenn sie telefonisch Hilfe erhalten kann. Die telefonische Erreichbarkeit ist wichtig: Die Frauen müssen 3-4 Stunden nach vaginaler Cytotec-Applikation anrufen; und dann eventuell noch eine zweite Dosis nehmen.
  • Entscheidend ist die Nachkontrolle mit Kontrolle des Schwangerschaftshormons oder Ultraschall zur Überprüfung der vollständigen Ausstossung.
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Hat der medikamentöse Abbruch nicht funktioniert?

Ich habe einen medikamentösen Abbruch durchführen lassen. Nach der Einnahme von 2 Tabletten bekam ich ca. nach 2 Stunden Blutungen, ich dachte es sei alles abgegangen. Meine Frauenärztin teilte mir bei der Nachuntersuchung mit, das der Abbruch nicht erfolgreich war und die Fruchthöhle noch vorhanden sei. So gab sie mir nochmals Cytotec mit. Aber es tat sich wieder nichts. Da ich grosse Angst vor der Narkose/ Ausschabung habe, möchte ich gerne wissen, ob man Mifegyne noch einmal einnehmen darf?

  • Machen Sie zuerst einen ganz normalen Schwangerschaftstest: Falls der Test negativ ist, sind auch die letzten Reste der Schwangerschaft nicht mehr anhaftend und es wird ohne weitere Massnahmen alles gut werden.
  • Falls der Schwangerschaftstest noch positiv ist und der Beginn der Behandlung schon 6 Wochen oder mehr zurückliegt, muss eine Curettage, also ein sehr kleiner chirurgischer Eingriff von der Scheide her durchgeführt werden.
  • Ein erneuter medikamentöser Versuch kann versucht werden, sollte aber unbedingt mit einem angemessenen Dosierungsschema und kurzfristigen Nachkontrollen erfolgen.
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Wird jemand informiert?

Nun habe ich einen Test gemacht und bin schwanger. Aber das darf nicht sein. Kann man eine Abtreibung machen ohne dass es irgend jemand erfährt? Muss mein Name nicht gemeldet werden?

  • Man kann eine Behandlung machen, ohne dass es jemand erfährt. In der Schweiz gibt es ein Arztgeheimnis. An den Kantonsarzt geht nur eine anonyme Meldung über die Behandlung, ohne dass Ihr Name erwähnt wird.
  • Wenn Sie es nicht wollen, erhält auch die Krankenkasse keine Informationen. Ohne Ihr Einverständnis wird der Krankenkasse auch keine Rechnung geschickt. Wenn Sie aber wollen, dass die Krankenkasse die Behandlung bezahlt, wird die Krankenkasse informiert werden.
  • Für Minderjährige, bei denen die ganzen Unterlagen bei den Eltern sind und wo die Eltern nichts wissen dürfen, müssen individuelle Lösungen gefunden werden. Eine Ärztin ist aber auch gegenüber Minderjährigen ans Arztgeheimnis gebunden und darf den Eltern nichts sagen ohne Einverständnis der jungen Frau.
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Erst 16 Jahre alt

Ich bin schwanger. Ich bin sehr verzweifelt, da ich erst 16 Jahre bin. Ich muss wissen, wie das rechtlich aussieht und wie viel dieser Abbruch kostet. Ich kann über dieses Thema nicht mit meinen Eltern sprechen und will, dass dies völlig anonym bleibt. Was kann ich tun?

  • Wenn Sie sicher sind, dass Sie einen Schwangerschaftsabbruch wollen, ist das Ihre alleinige Entscheidung so bald Sie 16 Jahre alt sind.
  • Für Schwangerschaftsabbrüche bei Jugendlichen vor dem 16. Lebensjahr verlangt das Gesetz eine vorhergehende Beratung.
  • Der Einbezug der Eltern ist vielleicht nicht immer möglich, wird aber angestrebt. Wenn Sie nicht wollen, müssen die Eltern nicht informiert werden. Die Bezahlung durch die Krankenkasse kann je nachdem ein Problem werden, wenn alle Rechnungen über die Eltern laufen. Es kann aber da eine Lösung gefunden werden.
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Abbruch nach der 12. Woche

Ich habe gelesen: in speziellen Situationen kann der Schwangerschaftsabbruch auch nach der 12. Woche gemacht werden. Was wäre so eine spezielle Situation?

  • Das Gesetz definiert, dass besonders schwerwiegende Gründe vorliegen müssen. Ein solcher Schwangerschaftsabbruch muss von einem Arzt/einer Ärztin indiziert werden. Die Gründe müssen um so schwerwiegender sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaftsdauer ist.
  • Falls Sie selber betroffen sind, verlieren Sie keine Zeit und machen Sie so bald wie möglich einen Termin in einer Praxis, bei einer Beratungsstelle oder in einem Spital ab.
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Bleibende Spuren eines Schwangerschaftsabbruchs?

In einem Internetforum habe ich folgende Information gefunden: Der Arzt kann feststellen, dass du schon einmal schwanger warst, auch nach vielen Jahren noch. Allerdings kann er das nicht mit einem Grund in Verbindung bringen (Spontanabort, SA, Geburt). Stimmt das?

  • Das stimmt so nicht. Man kann eine kürzliche Schwangerschaft nur wenige Wochen danach durch Messung des Beta-HCGs nachweisen. Länger zurückliegende Schwangerschaften lassen sich nicht nachweisen. Geburten hinterlassen gelegentlich nicht sicher interpretierbare Spuren am Gebärmuttermund.
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Kosten der Abtreibung

Was Kostet im Durchschnitt eine Abtreibung?

  • Ein Schwangerschaftsabbruch kostet im Minimum pauschal 600.- (medikamentös) oder 800.- (chirurgisch) Franken. Die durchschnittlichen Kosten in der Schweiz betragen zu Zweidritteln mehr als 1‘000 und in einem Drittel sogar 1‘500 bis 3‘500.- Franken.
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