Der Schwangerschaftsabbruch ist in der Schweiz eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Die Krankenkassen müssen die Kosten in jedem Fall übernehmen. Selbstbehalt und Kosten bis zum Betrag der Jahres-Franchise müssen aber selbst bezahlt werden.
→ Krankenversicherungsgesetz KVG Art.30
Viele Frauen oder Paare bezahlen den Schwangerschaftsabbruch selber, da wegen hohen Franchisen und Selbstbehalten das Selberzahlen oft günstiger ist. Viele sind bezüglich Vertraulichkeit und Datenschutz der Krankenkassen misstrauisch.
Minderjährige aber auch über 18-jährige Frauen müssen Schwangerschaftsabbrüche gegenüber ihren Eltern oft verheimlichen. Die Gründe hierfür sind meist ohne Weiteres verständlich. Viele Krankenkassen drücken sich in solchen, oft schweren Notsituationen nicht von ihrer Kostenerstattungspflicht: Es lassen sich Wege zur Wahrung der Vertraulichkeit finden.
Die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs in der Schweiz sind unterschiedlich. Ambulante Behandlungen sind grundsätzlich erheblich günstiger als stationäre Behandlungen im Spital. Die Durchschnittskosten betrugen in der Romandie gemäss einer wissenschaftlichen Studie CHF 1’360.-.