Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Jede schwangere Frau hat in der Schweiz das Recht, selbst zu wählen. Lassen Sie sich nicht beeinflussen von Leuten, die Ihnen nicht helfen und Ihre Verantwortung nicht übernehmen können.

Kosten des Schwangerschaftsabbruchs

Der Schwangerschaftsabbruch ist in der Schweiz eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Die Krankenkassen müssen die Kosten in jedem Fall übernehmen. Selbstbehalt und Kosten bis zum Betrag der Jahres-Franchise müssen aber selbst bezahlt werden.
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Nach der 12. Woche – Spätabbrüche

Ab der 13. Woche nach Beginn der letzten Regelblutung ist der Schwangerschaftsabbruch gemäss Gesetz ausnahmsweise möglich. Mit 16 Jahren kann eine Frau in der Schweiz selbst entscheiden, ob sie einen Schwangerschaftsabbruch will.

Gesetz und Recht

Laut Schweizerischem Gesetz ist bis 12 Wochen nur die eigene Entscheidung der Frau massgebend. Nach der eidgenössischen Volksabstimmung gilt seit 2002 in der Schweiz bis 12 Wochen nach Beginn der letzten Regelblutung also die sogenannte Fristenlösung (‚Free Choice‘).
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Weiterführende Links

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Zahl der Schwangerschaftsabbrüche

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz ist 2015 weiter leicht gesunken (10’255, im Vorjahr auf 10’249; Bundesamt für Statistik) und dies trotz andauerndem Bevölkerungswachstum. Die Rate der Schwangerschaftsabbrüche ist in der Schweiz mit 6,3 auf 1’000 Frauen im Alter von 15-44 Jahren die niedrigste in ganz Europa und möglicherweise weltweit. Deutlich war der Rückgang weiterhin bei den Jugendlichen unter 20 Jahren: Nur 3.4 pro 1’000 junge Frauen unter 20 Jahren haben 2015 abgetrieben. Der Anteil der medikamentösen Abbrüche ist nochmals angestiegen, auf 70% des Totals. Die Abbrüche werden immer frühzeitiger vorgenommen: 96% in den ersten 12 Schwangerschaftswochen (gerechnet ab der letzten Periode), 74% vor der 8. Schwangerschaftswoche.