Die Familienplanungsstellen der Schweiz können Jugendliche und ihre Eltern unentgeltlich beraten bei ungeplanter Schwangerschaft. Über die Website https://www.sexuelle-gesundheit.ch/ findet sich die Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Das schweizerische Gesetz (→ StGB Art 120,c) schreibt für schwangere Frauen vor dem 16. Altersjahr für einen Schwangerschaftsabbruch eine Beratung vor.
Auch für Jugendliche gilt das Arztgeheimnis. Weitere Informationen: Wahrung des Arztgeheimnis bei Jugendlichen.