Ärztliche Praxen und Spitäler für Abtreibungen und Schwangerschaftsabbrüche

Ärztliche Praxen und Spitäler für Abtreibungen und Schwangerschaftsabbrüche
Schwangerschaftsabbrüche können sowohl in der privaten Praxis wie auch im Spital durchgeführt werden. Die Sicherheit ist an beiden Orten gewährleistet. Einige schätzen die persönliche Atmosphäre der privaten Praxis, andere die Anonymität des Spitals.

Abtreibungen werden meistens ambulant gemacht, medikamentös oder chirurgisch sowohl in Praxen wie im Spital. Die Kosten werden von den Krankenkassen unabhängig vom Ort des Abbruchs übernommen, in der Praxis sind sie meist etwas tiefer.

Alle Kantons- oder Regionalspitäler bieten Schwangerschaftsabbrüche an. Untenstehend finden sich die Adressen von Ärztinnen und Ärzten, die Abtreibungen anbieten.

Informationen für Schwangere unter 16 Jahren

Minderjährige aber auch über 18-jährige Frauen müssen Schwangerschaftsabbrüche gegenüber ihren Eltern oft verheimlichen. Die Gründe hierfür sind meist ohne Weiteres verständlich. Zwang oder gar Gewalt bedroht nicht nur junge Frauen mit Migrationshintergrund. Noch bei den Eltern wohnende junge Frauen unterliegen in dieser Situation Pressionen, welche ihre ganze Zukunft und unmittelbar ihre Gesundheit gefährden können.
APAC-Suisse
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Informationen für Schwangere über 12 Wochen

Nach der 12. Schwangerschaftswoche nehmen die technischen Schwierigkeiten einer Abruptio zu; Komplikationen mit bleibenden Schäden sind aber in entwickelten Ländern selten. Für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch werden Frauen mit Schwangerschaften von mehr als 12 Wochen stationär aufgenommen.

Wichtig zu Wissen

Jede schwangere Frau hat in der Schweiz das → Recht, einen Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) durchführen zu lassen. Sie kann sofern medizinisch und praktisch möglich, die → Methode des Schwangerschaftsabbruchs selber wählen und entscheiden, ob sie die Behandlung lieber → ambulant und sogar teilweise zuhause oder → stationär im Spital durchführen will. In der Schweiz ist kein psychiatrisches Gutachten notwendig und Wartefristen sind nicht vorgesehen. Die Krankenkassen müssen die → Kosten des Schwangerschaftsabbruchs in jedem Fall übernehmen. → Ab der 13. Woche nach Beginn der letzten Regelblutung ist der Schwangerschaftsabbruch gemäss Gesetz ausnahmsweise möglich. Mit 16 Jahren kann eine Frau in der Schweiz selbst entscheiden, ob sie einen Schwangerschaftsabbruch will (→ Minderjährige).