Ich habe gelesen: in speziellen Situationen kann der Schwangerschaftsabbruch auch nach der 12. Woche gemacht werden. Was wäre so eine spezielle Situation?
- Das Gesetz definiert, dass besonders schwerwiegende Gründe vorliegen müssen. Ein solcher Schwangerschaftsabbruch muss von einem Arzt/einer Ärztin indiziert werden. Die Gründe müssen um so schwerwiegender sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaftsdauer ist.
- Falls Sie selber betroffen sind, verlieren Sie keine Zeit und machen Sie so bald wie möglich einen Termin in einer Praxis, bei einer Beratungsstelle oder in einem Spital ab.